Drohnen als wachsende Sicherheitsbedrohung
Drohnen sind längst kein Hobby-Spielzeug mehr. Sie werden gezielt eingesetzt für Spionage, Schmuggel in Gefängnisse, Angriffe auf Industrieanlagen und unerlaubte Aufnahmen bei Veranstaltungen. Behörden, Sicherheitsdienste und Unternehmen stehen vor einer neuen Herausforderung: Wie erkennt und stoppt man eine Drohne, bevor Schaden entsteht?
Die Antwort liegt in einem mehrstufigen Drohnenabwehr-System: Erkennen – Verfolgen – Neutralisieren.
Stufe 1: Erkennung – Drohnen frühzeitig aufspüren
BSS-02 Plus Drohnen-Detektor mit Live-Video – 3 km Reichweite
Der BSS-02 Plus erkennt Drohnen auf bis zu 3 km Entfernung und liefert gleichzeitig Live-Video – ideal für stationäre Überwachungsposten an Industrieanlagen, Gefängnissen oder Veranstaltungsgeländen.
Handheld Drohnen-Detektor BSS-03 – 5 km Reichweite
Der BSS-03 ist der leistungsstärkste mobile Drohnendetektor im Sortiment. Mit 5 km Reichweite eignet er sich für den Einsatz durch Sicherheitspersonal und Behörden, die flexibel auf Bedrohungen reagieren müssen.
Stufe 2: Neutralisierung – Drohnen sicher stoppen
Der Netz-Falke – für DJI Mavic, Matrice & Autel Drohnen
Der Netz-Falke ist speziell auf die gängigsten kommerziellen Drohnenmodelle ausgelegt, sowie gegen schnelle FPV-Drohnen, die zunehmend für Angriffe und Schmuggel eingesetzt werden. Ein Muss für Hochsicherheitsbereiche. Perfekt für Sicherheitsdienste, die gezielt gegen bekannte Drohnentypen vorgehen müssen.
Stufe 3: Störung – Elektronische Drohnenabwehr
Anti-Drohnen-Waffe BSS-04 – Störsender mit 3 km Reichweite
Die BSS-04 ist die leistungsstärkste Lösung im Sortiment: Ein professioneller Drohnen-Störsender mit 3 km Reichweite, der die Kommunikation zwischen Drohne und Pilot unterbricht und die Drohne zur Landung oder Rückkehr zwingt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Einsatz von Störsendern ist in Deutschland nur Behörden mit entsprechender Genehmigung erlaubt.
Einsatzbereiche im Überblick
- Behörden & Polizei – Schutz von Veranstaltungen, Grenzüberwachung
- Justizvollzugsanstalten – Verhinderung von Drohnen-Schmuggel
- Industrieanlagen & Kraftwerke – Schutz kritischer Infrastruktur
- Flughäfen & Sperrgebiete – Sicherung des Luftraums
- Veranstaltungsschutz – Konzerte, Sportevents, Staatsbesuche
- Sicherheitsdienste – Mobile Drohnenabwehr-Teams
Rechtliche Lage in Deutschland
Der Einsatz von Netzwerfern zur physischen Drohnenabwehr ist grundsätzlich legal, wenn er zur Eigentumssicherung oder im Rahmen behördlicher Aufgaben erfolgt. Störsender (wie die BSS-04) dürfen in Deutschland nur von Behörden mit entsprechender Frequenzgenehmigung betrieben werden.
Für Unternehmen empfiehlt sich die Kombination aus Detektor + Netzwerfer als rechtssichere Lösung.
Fazit: Drohnenabwehr ist keine Option – sie ist Pflicht
Die Bedrohung durch Drohnen wächst. Wer heute nicht vorbereitet ist, riskiert morgen ernsthafte Sicherheitsvorfälle. Mit dem richtigen System aus Erkennung und Neutralisierung sind Behörden und Unternehmen optimal geschützt.